Nachdem der Gesetzgeber den Betreibern von Webseiten die Pflicht auferlegt hat eine "Anbieterkennzeichnung" (häufig auch Impressum genannt) an gut erreichbarer Stelle bereitzustellen - was durchaus begrüßenswert ist -, herrscht manchmal Verwirrung darüber, wer eigentlich was darin aufzuführen hat. weiterlesen »
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